Bauprodukte nach Bauprodukterichtlinie
| Anerkennung nach dem Bauproduktengesetz bzw. Notifizierung nach der Bauproduktenrichtlinie (BauPG) |
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Die MPA verfügt über Anerkennungen und Notifizierungen als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach § 11 des Bauproduktengesetzes (BauPG) in folgenden Produktbereichen:
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Bauprodukte für den Betonbau
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Bauprodukte für den Mauerwerksbau
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Bauprodukte für den Holzbau
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Bauprodukte für den Metallbau
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Dämmstoffe für den Wärme- und Schallschutz
