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Bauprodukte nach Bauprodukterichtlinie

  Anerkennung nach dem Bauproduktengesetz bzw.
  Notifizierung nach der Bauproduktenrichtlinie (BauPG)

Die MPA verfügt über Anerkennungen und Notifizierungen als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach § 11 des Bauproduktengesetzes (BauPG) in folgenden Produktbereichen: